DRK Villa Kunterbunt Wangerooge


Rechtliche Regelungen im Bereich Müttergenesung

Seit dem 12.07.2002 ist die Gesetzesänderung der §§ 24 und 41 SGB V zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter rechtsgültig. Damit werden Mutter- und Mütter-Kind-Kurmaßnahmen von den Krankenkassen ebenso bezahlt wie alle anderen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese gesetzliche Verankerung gilt gleichermaßen auch für Väter.
Mütter / Väter müssen jetzt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 9 € pro Tag leisten, von der sie - je nach finanzieller Lage - auch befreit werden können.
Die Gesetzesänderung sichert ein qualitativ hochwertiges und nachweislich effizientes Gesundheitsangebot für Mütter und nun auch für Väter, die aufgrund mehrfacher Beanspruchung vielfältigen Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt sind.
Weiterhin bestehen bleiben folgende Regelungen: